City Home hat sich darauf spezialisiert, Wohnraum zu vermitteln, der genau zum Mieter passt – ob für einen kurzen oder für einen längeren Zeitraum. Wir kennen unser Geschäftsgebiet genau. Und vor allem: Wir kennen jede Wohnung samt ihrer Umgebung im Detail. So können wir Ihnen alle Informationen geben, die Sie benötigen. Wenn Sie möchten, organisieren wir Besichtigungstermine oder eine Tour für Sie, und auch während der Mietzeit stehen wir Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.
Unser Service ist für Mieter vollständig kostenlos - wir bieten Ihnen:
Umfassend geprüfte und dokumentierte Mietobjekte
Eine ausführliche Beratung per Telefon, E-Mail oder persönlich.
Schnell und perfekt organisierte Besichtigungen oder Besichtigungstouren.
Wir sind sowohl bei der Übergabe als auch bei der Abnahme für Sie da - und selbstverständlich während der gesamten Mietzeit.
Ablauf der Vermittlung
Wohnungssuche:
In einem ersten Schritt können Sie aus unseren aktuellen Angeboten die für Sie passenden Objekte aussuchen. Wir stellen Ihnen dabei detaillierte Suchkriterien und aussagekräftige Fotos zur Verfügung, um Ihnen eine gute Auswahl zu ermöglichen.
Gerne können Sie uns auch anrufen, wenn Sie eine grundsätzliche Beratung wünschen.
Sie erreichen uns unter der Nummer +49 (611) 137 29 311.
Entsprechend der Vorgaben in der Suchanfrage schlagen wir Ihnen passende Mietobjekte vor. Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen persönlich Kontakt aufnehmen, um Ihre besonderen Präferenzen zu klären, Besichtigungen zu organisieren und gegebenenfalls Details der Anmietung zu klären. Bei diesem Prozess sind schnelle Rückmeldungen von Ihrer Seite wichtig, da wir so die Kommunikation zwischen Ihnen, den Vermietern und uns präzise und zielführend organisieren können.
Kosten für unseren Service entstehen Ihnen nicht.
Mietverträge:
Für die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses wird ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter geschlossen. Das Mietvertragsformular von City Home, das viele unserer Vermieter nutzen, ist auf die Anmietung von „Möbliertem Wohnraum auf Zeit“ abgestimmt und wurde anwaltlich geprüft. Selbstverständlich steht dieses Formular auch in englischer Sprache zur Verfügung. Manche Vermieter nutzen auch andere Standardmietverträge.
Übergabe und Rücknahme der Wohnung:
Wenn Sie die Wohnung vom Vermieter übernehmen, wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das häufig auch eine Inventarliste umfasst und mögliche bestehende Schäden oder Abnutzungsspuren festhält. Damit können mögliche Missverständnisse und Nachforderungen vermieden werden. Nach der Beendigung der Mietzeit, in der Regel bei der Schlüsselübergabe, werden in einem Rückgabeprotokoll die möglicherweise entstandenen Schäden notiert. Die Übergaben und Rücknahmen werden von Mitarbeitern von City Home übernommen. Generell stehen wir Ihnen gerne bei Fragen und Problemen beratend zur Verfügung.
Ansprechpartner während der Mietzeit:
Bei technischen Angelegenheiten im Umfeld der Mietsache – etwa bei defekten Elektrogeräten, unbrauchbar gewordenen Möbelstücken, routinemäßiger Ablesung von Messgeräten und unklaren Bedienungsanleitungen – unterstützt Sie das Team von City Home gerne auch während der Mietzeit.
Externe Dienstleistungen:
Seit Jahren arbeiten wir mit Handwerkern, Hausmeistern und Reinigungskräften zusammen. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihnen gerne Fachkräfte für Reparaturen sowie für Unterhalts- und Endreinigungen für Ihre Wohnung.
Mietverträge:
Bei allen Mietverhältnissen sollte generell ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden. Dieser fixiert die wichtigen Punkte des Vertragsverhältnisses: Mietzins, Mietdauer, Nutzungsbeschränkungen, besondere Kündigungsfristen oder Auszugsmodalitäten. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag vermeidet Konflikte.
Kündigungsfristen:
Wohnungen können von Seiten des Mieters immer mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Vermieter sind dagegen an gestaffelte Kündigungsfristen gebunden. In der Praxis werden in Mietverträgen, die möblierte Wohnungen betreffen, häufig feste Mietzeiten vereinbart, die jeweils mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt bzw. verlängert werden können.
Renovierung:
Sofern das Mietobjekt nicht über das normale Maß hinaus abgenutzt wurde und keine besonderen Schäden verursacht wurden, ist der Mieter nach Auszug nicht zu einer Renovierung verpflichtet. Bei besonderen Schäden, etwa an Wänden und Böden, muß der Mieter durch eine professionelle Renovierung die Wohnung wieder in den Zustand versetzen, den er bei Einzug vorgefunden hat. Individuell können vertraglich auch andere Regelungen vereinbart werden. Dies gilt besonders bei langfristigen Mietverträgen.
Ansonsten sind die vertraglichen Pflichten zur regelmäßigen Schönheitsreparatur zu beachten.
Stromanschluss:
Bei möblierten Wohnungen ist es inzwischen häufig der Fall, dass der Strom nicht in der Miete enthalten ist. Für diesen Fall muss der Mieter zeitnah nach der Wohnungsübergabe den Stromzähler auf seinen Namen anmelden. Alternativ gibt es die Option, dass der Zählerstand bei der Übergabe abgelesen wird und eine Abrechnung durch den Vermieter nach Auszug erfolgt. Der Verbrauch wird dann nachträglich in Rechnung gestellt.